Allgemeine Geschäftsbedingungen
RCS-Systeme

§ 1 Allgemeines
1. Alle Lieferungen und Leistungen der RCS Systeme erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.


§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote von RCS Systeme im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei RCS Systeme Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu RCS Systeme passiert hat.

2. Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt RCS Systeme den Zugang des Angebotes unverzüglich auf elektronischem Wege. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. RCS Systeme ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen schriftlich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen. Die Annahme kann insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Betriebssitz von RCS Systeme. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet, außer in der Produktbeschreibung steht explizit eine Versandkostenfreie Abwicklung.

2. Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme oder gegen Vorkasse. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.

3. Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten von RCS Systeme werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.


§ 4 Widerrufsrecht
1. Der Kunde hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und Erhalt der Widerrufsbelehrung das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften Datenträger (z. B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware an:

RCS Systeme
Ziegeleiweg 4a
82398 Polling

zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Tagen an RCS Systeme zurückzusenden. Die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs geschieht auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Die Versandkosten (Hinsendekosten) im Falle eines Widerrufs trägt ebenfalls der Kunde.

Nach fristgerechtem Eingang des Widerrufs ist RCS Systeme verpflichtet, nach Wahl des Kunden die Ware umzutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten.

2. Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber RCS Systeme zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet. Eine Verschlechterung der Ware ist vor allem auch dann gegeben, wenn Zubehör fehlt oder die Ware nicht in unbeschädigter Originalverpackung zurückgeschickt wird.

All dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache vom Kunden nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen wird und dieser alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

3. Ein Rückgaberecht nach § 4 Ziffer. 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
– Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

– Bei der Anfertigung von sämtlichen Produkten die nicht vörrätig (nicht auf Lager) sind, sondern auf Bestellung, extra für den Kunden angefertigt werden müssen, besteht kein Rückgaberecht.

– Produkte wie BoCase und Bodenplatten werden stets auf Bestellung, extra für den Kunden angefertigt und sind somit ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen.


§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
1. RCS Systeme bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung.

2. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass RCS Systeme selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird RCS Systeme selbst nicht beliefert, obwohl RCS Systeme bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird RCS Systeme von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. RCS Systeme ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.

3. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbarer Hindernisse oder sonstige von RCS Systeme nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. RCS Systeme wird den Kunden über einen solchen Fall umgehend unterrichten.

4. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziffer 3 vier Wochen nach Vertragsschluss immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.

5. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 5 Ziffer 4 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der RCS Systeme bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.

2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.

3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung von RCS Systeme weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte von RCS Systeme einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RCS Systeme, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den der RCS Systeme zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RCS Systeme in den Grenzen der §§ 503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.


§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
1. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese spätestens innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei RCS Systeme gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel.


§ 8 Gewährleistung
1. RCS Systeme haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Auch im übrigen haftet RCS Systeme nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3. Soweit die Haftung von RCS Systeme ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RCS Systeme.

4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
– Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden,
– Bei Lautsprechern verbrannte Schwingspulen, mechanisch überlastete Schwingsysteme,
– Bei Endstufen Defekte durch einen schlechten Massekontakt, Stromversorgung, Kurzschluss oder allg. Fehlanschluss,
– Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag,


§ 9 Verjährung
1. Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Die Rechte auf Rücktritt bzw. Minderung sind ausgeschlossen, wenn die Hauptforderung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt sind und RCS Systeme sich hierauf beruft.

2. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

3. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.


§ 10 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der RCS Systeme ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von RCS Systeme anerkannt worden sind.


§ 11 Sonstiges
1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

3. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
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